Der Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) hat eine Pressemeldung heraus gebracht, in dem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun offiziell bestätigt, dass die Nichtbeanstandungsregelung für die TSE-Pflicht bis 30. September 2020 bestehen bleibt und nicht aufgehoben wird.
Also bleibt es dabei: Bis zum 30.09.2020 muss jeder Geschäftsbetrieb gemäß der Kassensicherungsverordnung alle eingesetzten, elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten.
Der BMF sieht keine Notwendigkeit einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung.
Hier der Link zur Pressemeldung: https://dfka.net/bmf-bestaetigt-30-september-fuer-tse-pflicht/
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